KOSTENERSTATTUNG

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber für die Versorgung mit geeignetem Fußschutz (Persönliche Schutzausrüstung), der allgemeinen ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen muss, zuständig ist. Das bedeutet, die Arbeitssicherheitsschuhe werden dem Arbeitnehmer gestellt. Diese Schuhe müssen lediglich eine CE-Kennzeichnung aufweisen.

Im Falle einer orthopädischen Veränderung der Schuhe im Sinne eines orthopädischen Fußschutzes kann der Arbeitgeber weitere Kosten übernehmen (Nachfrage beim Sicherheitsbeauftragten der Firma), ist aber nicht verpflichtet dazu.

 

Obwohl eine Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fällt, gelten sowohl für orthopädisch veränderte konfektionierte Sicherheitsschuhe, für Sicherheitsschuhe nach Maß gefertigt, als auch für eine Versorgung des Sicherheitsschuhs mit orthopädischen Einlagen andere Kostenerstattungsregeln als für Privatschuhe.

 

So können spezielle orthopädische Einlagen für die Arbeitssicherheitsschuhe, die ein Arbeitnehmer mit Fußbehinderung ausschließlich am Arbeitsplatz trägt und die für die Ausübung seiner Berufstätigkeit notwendig sind, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Hier liegt eine BERUFLICHE REHABILITATION vor. Folglich ist ein Träger der beruflichen Rehabilitation (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, etc.) zuständig.

 

Im Gegensatz zu privaten Einlagen für die Alltagsschuhe, die zur MEDIZINISCHEN REHABILITATION eingestuft werden und im Regelfall größtenteils von der Krankenkasse finanziert werden.

 

Insofern gilt:

 

  • Ist das Tragen von orthopädischem Fußschutz ärztlich angeordnet und nach dem Arbeitsschutzgesetz erforderlich, kann die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit die Kosten nach Antragsstellung übernehmen.
  • Basiert die Versorgung auf Folgen eines Arbeitsunfalls, etc. sind die Unfallkassen oder die Berufsgenossenschaften der entsprechende Kostenträger.

 

Kommt also der Arbeitgeber nicht zusätzlich für die Kosten beispielsweise der Einlagen für die Sicherheitsschuhe auf, kann man einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung stellen.

 

Dies ist ein sogenannter Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen sind unter den genannten Umständen außen vor und erstatten keinerlei Kosten.

Wichtig ist:

Der Antrag auf Übernahme der Kosten ist vor dem Kauf beziehungsweise der verbindlichen Bestellung des orthopädischen Hilfsmittels zu stellen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Kostenvoranschlages entstehen, werden nicht erstattet.

 

An welchen Träger der Antrag adressiert werden muss, ergibt sich aus der bisherigen Versicherungszeit. Für die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung muss die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllt sein. Bei weniger als 15 Jahren ist die Bundesagentur für Arbeit der passende Ansprechpartner.

ABLAUFBESCHREIBUNG

Um einen reibungslosen und zeitnahen Ablauf zu gewährleisten, sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt werden. Unvollständige Anträge werden vom Versicherungsträger nicht bearbeitet.

Bundesagentur für Arbeit

Die Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit lautet 0800-4555500 danach mit Taste 8 weiter.
Nach Erläuterung des Sachverhalts erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit einige Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen.

Des Weiteren brauchen Sie

  • eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers,
  • einen Befundbericht des Facharztes (Orthopäde) / Kopie der ärztlichen Verordnung,
  • einen Kostenvoranschlag des Lieferanten (Orthopädieschuhtechniker)

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit sind im „Merkblatt 12“ zusammengestellt.

Deutsche Rentenversicherung

Die Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg lautet 0800/100048024.

Die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung finden Sie unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de/online-dienste


Hier können Sie allgemeine Anliegen via Email oder Kontaktformular übersenden und Sie finden hier auch die Formulare zur Beantragung von Einlagen für Sicherheitsschuhe vor.

Wollen Sie dennoch weiterhin in Papierform die Anträge einreichen, können Sie sich hier bei uns im Folgenden die benötigten Formulare downloaden.
Schicken Sie die ausgefüllten Unterlagen dann an die zentrale Postanschrift in 76122 Karlsruhe.

Zur erstmaligen Antragstellung benötigen sie folgende Formulare:

  • G0100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsauftrag (bei einer Folgeversorgung genügt das Formular
  • G0135 Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe)
  • G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
  • G0134 Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz (hier Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345) oder von Arbeitsschuhen
  • nur bedingt erforderlich (Reha0204 Betriebsärztlicher Bericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsantrag)
    Dieser Bericht sollte vollständig von Ihrem Betriebsarzt (Hausarzt) ausgefüllt werden.
    Ihr Arzt erhält für diese Leistung 29,61 € nach Eingang mit allen weiteren Unterlagen beim Versicherungsträger.
  • Reha0205 Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf orthopädische Sicherheitsschuhe
    Dieser Bericht sollte vollständig von Ihrem Facharzt für Orthopädie ausgefüllt werden und eine genaue Diagnose sowie das Schmerzbild (Beschwerden und Funktionseinschränkungen) beinhalten. Diagnosen und evtl. Vorerkrankungen wie z.B. Bandscheibenvorfall, Bänderriss, Fersensporn usw. sollen ausschließlich orthopädietechnisch relevante Informationen dokumentieren.
    Ihr Arzt erhält für diese Leistung 29,61 € nach Eingang mit allen weiteren Unterlagen beim Versicherungsträger.
  • Kopie der ärztlichen Verordnung / Rezept für Ihre privaten Einlagen
  • einen Kostenvoranschlag des Lieferanten (Orthopädieschuhtechniker), sowie Abdrücke und Fotos

NA, WO DRÜCKT DER SCHUH?

Hoffentlich gar nicht, wenn er von uns kommt. Ihre Zufriedenheit liegt uns jedoch sehr am Herzen und wir stehen Ihnen jederzeit bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!